Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,977
BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63 (https://dejure.org/1965,977)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1965 - Ib ZR 37/63 (https://dejure.org/1965,977)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1965 - Ib ZR 37/63 (https://dejure.org/1965,977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenden neuartigen Methode - Anreiz zur Absatzhilfe und Anlegung eines gewissen Vorrats einer neuen Ware durch Gewährung bestimmter Vorteile für den Handel - Preisvorteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1329
  • MDR 1965, 548
  • GRUR 1965, 542
  • DB 1965, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
    Die Klägerin, die sich hierbei unter anderem auf die eine frühere Werbung der Beklagten betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1957 (BGHZ 23, 365 - "Suwa") bezieht, betrachtet das Vorgehen der Beklagten in mehrfacher Hinsicht als wettbewerbswidrig.

    Die Revision macht demgegenüber geltend, im Streitfalle müsse der Anreiz, den die Beklagte dem Handel biete, schon deshalb als sittenwidrig angesehen werden, weil zumal die kleineren und weniger erfahrenen Händler zur Abnahme der Normalpakete durch die sachfremde Überlegung bewogen würden, daß sich beim Absatz der für den Verbraucher preisgünstigen Einführungspakete, deren Bezug mit dieser Abnahme gekoppelt sei, ein müheloser Barverdienst erzielen lasse; insoweit sei der Fall ähnlich gelagert wie der in BGHZ 23, 365 = GRUR 1957, 365 - "Suwa" entschiedene Sachverhalt, daß ein Waschmittelhersteller den Händlern einen prozentual nach der bestellten Menge berechneten Teil der Ware zum Endverbraucherpreis sofort gegen bar wieder abkaufe; auch dort werde die Aussicht auf eine mühelose Bareinnahme als Anreiz zur Aufgabe übermäßiger Bestellungen mißbraucht.

    Auch in diesem Falle kann der Anreiz zur Eindeckung mit Normalpaketen, den die Verdienstmöglichkeiten beim Verkauf der Einführungspakete auf den Handel ausüben können, nicht der Wirkung eines prozentual mit dem Einkauf gekoppelten Warenrückkaufs durch den Hersteller gleichgestellt werden, wie er in der Suwa-Entscheidung (insoweit nur in GRUR 1957, 365 ff abgedruckt) mißbilligt worden ist.

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
    Da die Werbemaßnahme der Beklagten mithin nicht unter § 1 Abs. 1 der Anordnung fällt, kommt es nicht mehr auf die vom Berufungsgericht hilfsweise bejahte Frage an, ob vom gegenteiligen Standpunkt aus das Angebot der Einführungspakete zumindest als ein nach § 1 Abs. 2 a.a.O. zulässiges Sonderangebot zu betrachten wäre; denn die Bestimmung des § 1 Abs. 2 der Anordnung greift nur dort ein, wo ohne sie die Bestimmung des § 1 Abs. 1 angewendet werden müßte (BGH GRUR 1962, 36, 37 rechte Spalte - C & A), deren Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
    Diese Erwägung gilt an sich auch für eine Werbung, die - wie im Streitfalle - der Einführung einer vom Hersteller neu auf den Markt gebrachten Warensorte dient (BGH GRUR 1957, 363 - Sunil).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74

    Unzulässigkeit von Sonderaktionen als Werbung - Jubiläumsverkauf als Unterfall

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1965, 542 - OMO; GRUR 1973, 416, 417 - Porzellanumtausch) führt das Berufungsgericht dazu aus, die an den Letztverbraucher gerichtete Werbung eines Herstellers stelle dann keine Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel dar, wenn sie lediglich dazu diene und sich darauf beschränke, den Absatz der eigenen Ware durch die Einzelhändler zu unterstüzen.

    Wie in der OMO-Entscheidung des BGH (GRUR 1965, 542, 546) ausgeführt ist, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anordnung vom 4. Juli 1935 auf den Wettbewerb im Einzelhandel und erstreckt sich nur auf Fälle, in denen ein bestimmtes Einzelhandelsunternehmen sich durch eine von ihm durchgeführte Sonderveranstaltung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern auf dem Gebiet des Einzelhandels verschaffen will.

  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 97/86

    Fertighaus; Begriff des Warenverkaufs im Einzelhandel; Verkaufsangebot für

    Auch soweit von der Rechtsprechung Direktverkäufe von Hersteller und Großhändler einbezogen worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1965 - Ib ZR 37/63, GRUR 1965, 542, 546 = WRP 1965, 257 - OMO; Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 56/74, GRUR 1975, 661, 662 = WRP 1975, 528 - Strumpfhose; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 = WRP 1981, 143 - Nur drei Tage), handelte es sich um den Verkauf von Waren, wie er für den Vertrieb in Einzelhandelsgeschäften typisch ist, nämlich um den Vertrieb von ihrer Gattung nach bestimmten Waren.
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75

    Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung

    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß die mittelbare Verkaufsförderung durch die Verbraucherwerbung des Herstellers, der selbst keine Verkäufe an die von ihm angesprochenen Endverbraucher vornimmt, sondern mit der Werbung die Einführung der Ware durch eine Vielzahl ungenannter, seine Artikel führender Einzelhändler unterstützen will, nicht unter den Anwendungsbereich der AO fällt, sondern nur den Schranken des allgemeinen Wettbewerbsrechts, insbesondere § 1 UWG unterliegt (BGH GRUR 1965, 542 - Omo, dort: "Einführungspaket zum Kennenlernen").
  • OLG München, 08.10.1996 - 29 U 2209/96

    Streit über die Wettbewerbswidrigkeit einer Billigpreisaktion; Freiheit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 92/73

    Zulässigkeit einer Werbung, die einen Verkauf der beworbenen Ware nur mit der

    Allerdings kann der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Grundsatz, daß auch die Vortäuschung einer nicht unter § 1 der Anordnung betreffend Sonderveranstaltungen vom 4. Juli 1935 (RAnz Nr. 158) fallenden Sonderveranstaltung wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II), im Streitfall nicht angewendet werden, weil eine Sonderveranstaltung im Sinne der genannten Anordnung - jedenfalls soweit es sich um die teilnehmenden Einzelhändler handelt - nicht vorgetäuscht wird, sondern tatsächlich vorliegt und insoweit nur zweifelhaft sein kann, ob auch der Beklagte, weil an sich nicht im Einzelhandel tätig, Teilnehmer dieser - unerlaubten - Sonderveranstaltung ist (vgl. BGH GRUR 1965, 542, 546 - OMO; GRUR 1973, 416 - Porzellan-Umtausch).
  • BGH, 24.11.1972 - I ZR 94/71
    Auf die Grundsätze des OMO-Urteils des erkennenden Senats ( GRUR 1965, 542) kann sich das Berufungsgericht dafür nicht berufen.
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 54/72

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Gutscheinen und Geldgeschenken an

    Werbemaßnahmen eines Herstellers, durch die der Absatz einer Ware im Einzelhandel lediglich allgemein und mittelbar gefördert werden soll, werden davon nicht betroffen (BGH GRUR 65, 542, 546 - OMO).
  • BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66

    Verstoß gegen die Zugabeverordnung (ZugVO) durch die Ausgabe von Kaufkarten vom

    Denn Einzelhändler werden sich - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Suwa-Entscheidung des früheren I. Zivilsenats (GRUR 1957, 365, 369; vgl. auch BGH GRUR 1965 542, 544 - Omo) ohne Rechtsirrtum darlegt - beim Einkauf ihrer zum Weiterverkauf bestimmten Waren in erster Linie von der Verkäuflichkeit dieser Waren und also von deren Güte und Preiswürdigkeit bestimmen lassen, zumal da im Streitfall die Höhe der Provisionseinnahmen gerade nicht gekoppelt ist mit der Höhe der eigenen Einkäufe auf dem Großmarkt, da ferner die jährlichen Provisionsausschüttungen weder in zeitlicher noch räumlicher oder sachlicher Verbindung mit etwaigen konkreten Einkäufen auf dem Großmarkt stehen und da die Provisionen bar ausgezahlt und nicht etwa auf Großmarkteinkäufe verrechnet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht